Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmer mit Vermittlungsgutschein:1.) Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. 2.) Vermittlungen erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen Vermittlungsgutscheines. 3.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. 4.)Vermittlungsgutscheine werden nur als Kopie entgegen genommen, auch wenn eine aktive Vermittlung bevorsteht. 5.) Es entscheidet grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu welchem Zeitpunkt dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. 6.)Steht der Bewerber dem Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, stelle ich eine weitere Bearbeitung sofort ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmer ohne Vermittlungsgutschein:1.) Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt.2.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. 3.) Es entscheidet grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu welchem Zeitpunkt dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. 4.) Steht der Bewerber dem Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, stelle ich eine weitere Bearbeitung sofort ein. 5.) Die Vermittlungskosten sind vom Arbeitnehmer zu tragen und werden gesondert im Vermittlungsvertrag schriftlich vereinbart.. Die Höhe der Kosten beträgt maximal 2000,- Euro.
Nur bei einem aktiven Vermittlungsprozess nehme ich mit dem Bewerber direkten Kontakt aufBewerbungsunterlagen werden nur dann zurück geschickt, wenn bei der Einreichung der Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Der Bewerber hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Bewerbungsunterlagen während der Geschäftszeiten persönlich abzuholen. 6 Monate nach dem Einreichungstag verliert die Bewerbung ihre Gültigkeit und wird vernichtet. Bei Beginn einer aktiven Vermittlung wird mit dem Bewerber zusätzlich ein Vermittlungsvertrag geschlossen!
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