| Neue Regelungen ab Januar 2008 |
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25.12.2007 Folgende Änderungen treten ab 01. Januar 2008 in Kaft: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchendea) Senkung des Beitragssatzes zur ArbeitsförderungNachdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,2 Prozent deutlich gesenkt wurden, hat der Bundestag beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2008 nochmals um 0,9 auf 3,3 Prozent zu senken. Dies wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung werden die Lohnnebenkosten reduziert, beitragspflichtige Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden erneut - um rund sieben Milliarden Euro jährlich - entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von ca. 2.800 Euro hat jährlich ca. 150 Euro mehr im Portemonnaie. b) Perspektive 50plus geht in die zweite PhaseMit dem 1. Januar 2008 beginnt die zweite Phase des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", die sich auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken wird und für die Bundesmittel in Höhe von 275 Millionen Euro bereitgestellt werden. Gefördert werden regionale Konzepte von 62 Beschäftigungspakten, an denen rund 200 ARGEn, Optionskommunen und Agenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung beteiligt sind. Das Hauptziel der zweiten Programmphase ist die Integration möglichst vieler älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktferne der Zielgruppe. c) Neues Bundesprogramm Kommunal-Kombi startetMit dem Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) sollen zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in 79 Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden. Diese zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätze mit einer Dauer von maximal drei Jahren sollen sich an Menschen richten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen. Als Arbeitgeber sollen in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene oder der Kreisebene fungieren. d) Verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und MigrantenZum 1. Januar 2008 tritt die verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten in Kraft. Ausländische Jugendliche, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigener Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden können. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Integration junger Ausländer in Deutschland geleistet und eine Zusage der Bundesregierung aus dem Nationalen Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes, mit dem auch die Regelungen im BAföG entsprechend angepasst werden. e) Neufestlegung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB IIZum 1. Januar 2008 wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung im SGB II auf Basis der Ende 2006 gesetzlich verankerten Anpassungsformel für 14 Länder auf 28,6 Prozent, für das Land Baden-Württemberg auf 32,6 Prozent sowie für das Land Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent gesenkt. f) Verlängerung der Regelung über den VermittlungsgutscheinDie Regelung über den Vermittlungsgutschein (Paragraph 412g SGB III), die bis zum 31. Dezember 2007 befristet war, wird mit folgenden zwei Änderungen bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht nicht mehr schon nach sechs Wochen, sondern erst nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können einen Vermittlungsgutschein erhalten, bei dem bei einer Integration von mindestens sechs Monaten die zweite Rate um bis zu 500 Euro höher dotiert sein kann, d. h. insgesamt bis zu 2.500 Euro.
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