Neue Regelungen im Jahr 2009
Meine News - Arbeitsvermittlung

05.01.2009

Auch im Jahr 2009 gibt es wieder eine Reihe von Änderungen.
Einige der Wichtigsten, möchte ich an dieser Stelle benennen:


Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Mitte 2010 steigt er auf 3,0 Prozent.

Gesetzliche Krankenversicherung

Am 1. Januar startet der Gesundheitsfonds: Die Kassenbeiträge werden zentral verwaltet und über einen komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt. Dabei wird über den reformierten Risikostrukturausgleich ein Ausgleich geschaffen für die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb. Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, erhalten mehr Geld als Kassen, die vor allem junge und gesunde Mitglieder haben. In den Fonds fließen neben den Beiträgen 2009 auch vier Milliarden Euro aus Steuermitteln.
Alle gesetzlich Versicherten zahlen einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für neun von zehn ist das mehr als 2008. Der durchschnittliche Beitragssatz betrug Ende 2008 14,9 Prozent. Außerdem kann jede einzelne Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern.

Update (16.01.2009): Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde beschlossen:

Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent abgesenkt werden. In Kraft treten solle der neue Beitragssatz nach Angaben des GKV-Dachverbandes ab Juli 2009. Zur Finanzierung dieser Beitragssenkung sollen Steuerzuschüsse des Bundes in Milliardenhöhe in den Gesundheitsfonds fließen.

Pendlerpauschale

Ab diesem Jahr können Berufspendler für ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.

Kindergeld und -freibeträge

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf je 3864 Euro – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind das dann zusammen 6024 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 5400 Euro pro Monat in West- und auf 4550 Euro im Monat in Ostdeutschland.
Für die Kranken- und Rentenversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 3675 Euro pro Monat. Das über der Bemessungsgrenze liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich privat versichern.

Kfz-Steuer

Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit,
wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird.
Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen.
Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten.

Wohngeld

Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten, die stark gestiegen sind.
Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.

Kurzarbeitergeld

Der maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld sollen vom 1. Januar an aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

Ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmer sollen leichter auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Unter anderem werden für Akademiker aus den neuen EU-Staaten Regulierungen abgeschafft, nach denen bisher inländische Bewerber bevorzugt werden mussten. Akademiker aus Drittstaaten dürfen beschäftigt werden, sofern für die Stelle kein Deutscher in Frage kommt. Das galt bisher nur für die IT-Branche. Die Einkommensgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis von Hochqualifizierten soll ab 2009 von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt werden. Die Mindestinvestitionssumme für ausländische Existenzgründer soll bei 250.000 Euro liegen.

Steuerhinterziehung

Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung.

 

Bitte informieren Sie sich ausserdem über Änderungen zu den Themen:

Erbschaftsteuer, Abgeltungsteuer, Rentenbesteuerung, Abschreibungen, Private Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Wohnungsbauprämie, Bußgelder im Verkehr, Lkw-Maut, Biosprit, Wärme/Heizung,
Energieausweis, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Jugendschutz, Elternzeit, Ehe, Extremismus