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08.07.2009 Zum 1. Juli 2009 traten in Deutschland schon wieder viele neue Regelungen in Kraft. Vor allem Rentner und Arbeitslose können sich diesmal freuen: Für sie gibt es mehr Geld. Aber auch für Verbraucher ändert sich zum 1. Juli Einiges. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen
Rente: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten sogar um 3,38 Prozent. Das ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren.
Hartz IV: Auch die Hartz-IV-Leistungen werden angehoben. So steigt der Regelsatz von 351 auf 359 Euro im Monat. Entsprechend profitieren auch Bezieher von Grundsicherung im Alter beziehungsweise Sozialhilfe.
Kurzarbeitergeld: Ab dem 1. Juli zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem 7. Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter.
Krankenversicherung: Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht.
Hausarztmodell: Alle gesetzlichen Kassen müssen ab 1. Juli ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, etwa den Erlass der Praxisgebühr.
KFZ-Steuer: Die Kfz-Steuer richtet sich ab dem 1. Juli nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos, also dem Spritverbrauch. Die neue Berechnung gilt nur für Autos, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden.
Handy-Auslandstarife: Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken zum 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf ab dann nicht mehr als 22,6 Cent kosten. Auch Internetsurfen im Ausland wird billiger.
Meister-BAföG: Auch vom so genannten Meister- BAföG sollen künftig mehr Menschen profitieren können. Die staatliche Förderung unterstützt den Ausbau beruflicher Qualifizierung und soll den Fachkräftenachwuchs fördern. Ab dem ersten Juli sollen auch Altenpflegekräfte und ErzieherInnen gefördert werden. Zudem sind höhere Leistungen für Fortbildungen vorgesehen. Wer bereits eine Aufstiegsförderung bekommen hat, der kann, anders als bislang, erneut das Meister- BAföG beantragen. Handy-Notrufe Wer mit dem Handy ab dem 1. Juli Polizei oder Feuerwehr ruft, muss eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne solche Karte möglich, es kam jedoch häufig zu Missbrauch.
Energieausweis: Ab dem 1. Juli müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.
Schuldenbremse: Nach der neuen Schuldenregel, die im Grundgesetz verankert wird, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz hätten nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen sei. Der Bund erfülle die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränke. Die Länder dürften von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen seien zulässig beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssten die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.
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