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30.12.2009 Gleich zu Beginn des neuen Jahres treten wieder eine Reihe von Veränderungen in Kraft:
Ab Januar steigt das Kindergeld, außerdem greifen Steuererleichterungen. Die Regeln beim Vererben wurden erneut geändert. Und noch mehr Kommunen sperren ihre Innenstädte für alte Dieselautos.
Hier einige Änderungen im Details:
Kurzarbeit Unternehmen können angesichts der Wirtschaftskrise ab Januar nocheinmal für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Die Regelung gilt für das Jahr 2010. Bislang konnten Unternehmen wegen der Krise für jeweils 24 Monate Kurzarbeit beantragen.
Krankenversicherung Gesetzlich und private Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife vollständig von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.
Pflegeversicherung Bezieher von Pflegegeld bekommen ab Januar monatlich zehn Euro mehr. Dies gilt für alle drei Pflegestufen.
Kindergeld Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind auf je 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind bekommen Eltern künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7008 Euro.
Riester-Rente Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Rürup-Rente Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.
Steuerfreibetrag Für Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8004 Euro. Für Ehepaare gilt der Betrag von 16.008 Euro.
Erben Die Reform der Erbschaftssteuer bringt auch Privaterben Neuerungen. Geschwister, Neffen und Nichten müssen bei Erbschaften bis 75.000 Euro künftig 15 statt 30 Prozent Steuern zahlen, bei Erbschaften bis 13 Millionen Euro 35 Prozent statt bisher 50 Prozent. Die Pflege von Angehörigen wird künftig stärker berücksichtigt. Angehörige können in Zukunft aber etwa nach Straftaten auch vom Erbe ausgeschlossen werden.
Mehrwertsteuer Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt ab Januar nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent. Fraglich bleibt jedoch, ob die Herbergsbetriebe die Ersparnis an ihre Kunden weitergeben werden.
Entgeltnachweis Unternehmen müssen ab dem 1. Januar die Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.
Bankberatung Zum Schutz vor Falschberatungen ihrer Kunden müssen Banken ab Januar Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und diese vor Vertragsabschluss vorlegen.
Umweltzonen Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.
Auto-Untersuchungen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt. Als Nachweis gilt künftig nur noch die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. |
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25.10.2009 Union und FDP haben am Samstag den Entwurf für den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten - Mit dieser Überschrift widmet sich der Koalitionsvertrag von Union und FDP dem Thema Arbeitsmarkt Im Details beinhaltet der Vertrag folgenden Inhalt: Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum - kombiniert mit einem wirksamen Controlling - zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung |
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08.07.2009 Zum 1. Juli 2009 traten in Deutschland schon wieder viele neue Regelungen in Kraft. Vor allem Rentner und Arbeitslose können sich diesmal freuen: Für sie gibt es mehr Geld. Aber auch für Verbraucher ändert sich zum 1. Juli Einiges. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen
Rente: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten sogar um 3,38 Prozent. Das ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren.
Hartz IV: Auch die Hartz-IV-Leistungen werden angehoben. So steigt der Regelsatz von 351 auf 359 Euro im Monat. Entsprechend profitieren auch Bezieher von Grundsicherung im Alter beziehungsweise Sozialhilfe.
Kurzarbeitergeld: Ab dem 1. Juli zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem 7. Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter.
Krankenversicherung: Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht.
Hausarztmodell: Alle gesetzlichen Kassen müssen ab 1. Juli ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, etwa den Erlass der Praxisgebühr.
KFZ-Steuer: Die Kfz-Steuer richtet sich ab dem 1. Juli nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos, also dem Spritverbrauch. Die neue Berechnung gilt nur für Autos, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden.
Handy-Auslandstarife: Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken zum 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf ab dann nicht mehr als 22,6 Cent kosten. Auch Internetsurfen im Ausland wird billiger.
Meister-BAföG: Auch vom so genannten Meister- BAföG sollen künftig mehr Menschen profitieren können. Die staatliche Förderung unterstützt den Ausbau beruflicher Qualifizierung und soll den Fachkräftenachwuchs fördern. Ab dem ersten Juli sollen auch Altenpflegekräfte und ErzieherInnen gefördert werden. Zudem sind höhere Leistungen für Fortbildungen vorgesehen. Wer bereits eine Aufstiegsförderung bekommen hat, der kann, anders als bislang, erneut das Meister- BAföG beantragen. Handy-Notrufe Wer mit dem Handy ab dem 1. Juli Polizei oder Feuerwehr ruft, muss eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne solche Karte möglich, es kam jedoch häufig zu Missbrauch.
Energieausweis: Ab dem 1. Juli müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.
Schuldenbremse: Nach der neuen Schuldenregel, die im Grundgesetz verankert wird, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz hätten nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen sei. Der Bund erfülle die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränke. Die Länder dürften von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen seien zulässig beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssten die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen. |
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12.03.2009 Vielen sind die folgenden Informationen immer noch nicht bekannt. Vermittlungsdienste und Leistungen der Agentur für Arbeit: Und das sollten Sie wissen: Jeder Arbeitnehmer kann die Leistungen der Agentur für Arbeit unentgeltlich in Anspruch nehmen. Rechtsanspruch auf Vermittlungsgutschein Seit dem 01.01.2009 gilt Aus dem "Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste und Leistungen" - SGB III: Seite 11/12 2.2 Vermittlungsgutschein Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten*) weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind,
oder
wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt eschäftigt waren.
Sie können einen Vermittlungsgutschein in Höhe von bis zu 2.500 Euro erhalten,
wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind
und
Sie langzeitarbeitslos oder behinderter Mensch i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX sind.
Wozu dient der Gutschein?
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.500 Euro. Wenn Ihnen ein privater Vermittler, mit dem Sie einen Vermittlungsvertrag geschlossen haben, eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein kann auch für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im EU-/EWR-Ausland ausgezahlt werden.
Hinweis:
Mit der Annahme des Vermittlungsgutscheins wird Ihre Schuld auf Vergütung der Leistung gegenüber dem privaten Arbeitsvermittler dauerhaft gestundet.
Wo bekomme ich den Gutschein?
Den Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder im Flyer Vermittlungsgutschein Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
*) Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilgenommen haben.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit siehe auch Vermittlungsgutschein |
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05.01.2009 Auch im Jahr 2009 gibt es wieder eine Reihe von Änderungen. Einige der Wichtigsten, möchte ich an dieser Stelle benennen:
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Mitte 2010 steigt er auf 3,0 Prozent. Gesetzliche Krankenversicherung
Am 1. Januar startet der Gesundheitsfonds: Die Kassenbeiträge werden zentral verwaltet und über einen komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt. Dabei wird über den reformierten Risikostrukturausgleich ein Ausgleich geschaffen für die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb. Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, erhalten mehr Geld als Kassen, die vor allem junge und gesunde Mitglieder haben. In den Fonds fließen neben den Beiträgen 2009 auch vier Milliarden Euro aus Steuermitteln. Alle gesetzlich Versicherten zahlen einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für neun von zehn ist das mehr als 2008. Der durchschnittliche Beitragssatz betrug Ende 2008 14,9 Prozent. Außerdem kann jede einzelne Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern. Update (16.01.2009): Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde beschlossen: Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent abgesenkt werden. In Kraft treten solle der neue Beitragssatz nach Angaben des GKV-Dachverbandes ab Juli 2009. Zur Finanzierung dieser Beitragssenkung sollen Steuerzuschüsse des Bundes in Milliardenhöhe in den Gesundheitsfonds fließen. Pendlerpauschale
Ab diesem Jahr können Berufspendler für ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen. Kindergeld und -freibeträge
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf je 3864 Euro – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind das dann zusammen 6024 Euro. Beitragsbemessungsgrenzen
Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 5400 Euro pro Monat in West- und auf 4550 Euro im Monat in Ostdeutschland. Für die Kranken- und Rentenversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 3675 Euro pro Monat. Das über der Bemessungsgrenze liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich privat versichern.
Kfz-Steuer
Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten. Wohngeld
Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten, die stark gestiegen sind. Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.
Kurzarbeitergeld
Der maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld sollen vom 1. Januar an aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmer sollen leichter auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Unter anderem werden für Akademiker aus den neuen EU-Staaten Regulierungen abgeschafft, nach denen bisher inländische Bewerber bevorzugt werden mussten. Akademiker aus Drittstaaten dürfen beschäftigt werden, sofern für die Stelle kein Deutscher in Frage kommt. Das galt bisher nur für die IT-Branche. Die Einkommensgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis von Hochqualifizierten soll ab 2009 von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt werden. Die Mindestinvestitionssumme für ausländische Existenzgründer soll bei 250.000 Euro liegen. Steuerhinterziehung
Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung. Bitte informieren Sie sich ausserdem über Änderungen zu den Themen: Erbschaftsteuer, Abgeltungsteuer, Rentenbesteuerung, Abschreibungen, Private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Wohnungsbauprämie, Bußgelder im Verkehr, Lkw-Maut, Biosprit, Wärme/Heizung, Energieausweis, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Jugendschutz, Elternzeit, Ehe, Extremismus |
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26.07.2008 Leipzig (AP) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet mit weiter sinkenden Erwerbslosenzahlen in diesem Jahr. «Wenn es gut läuft, können wir im Herbst unter die Drei-Millionen-Grenze kommen», sagte Vorstandsmitglied Heinrich Alt der «Leipziger Volkszeitung» (Samstagausgabe) zufolge. Das wäre für Deutschland ein «sehr schönes und positives Signal». Allerdings dürften die Anstrengungen nicht lassen. Alt räumte ein, dass es nach wie vor einen bestimmten Anteil an Arbeitslosen gebe, bei denen es schwer falle, sie für einen Job am ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. «Wir erleben hier ein Stück die Folgen einer korrekturbedürftigen Sozial-, Bildungs- und Integrationspolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte», wurde er zitiert. Acht Prozent der Menschen verließen die Schule ohne Abschluss, viele hätten keine Ausbildung, sieben Millionen Haushalte in Deutschland seien überschuldet, wovon viele Hartz IV erhielten. Und ohne eine Lösung des Schuldenproblems gebe es keinen neuen Arbeitsplatz |
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18.07.2008 Die folgende Presse Info der Arbeitsagentur sollte vor allem für Arbeitgeber von Interesse sein: Mit einer Vielzahl von Zuschüssen können die Agentur für Arbeit Leipzig und die Arbeitsgemeinschaften Leipzig, Leipziger Land und Delitzsch Unternehmen bei der Einstellung arbeitsloser Menschen unterstützen. Zum Beispiel mit Hilfe des bundesweiten Programms „JobPerspektive“ profitieren Unternehmen von individuellen Beschäftigungszuschüssen in Höhe von bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Darüber hinaus können auch Zuschüsse für eine auf den Arbeitsplatz bezogene begleitende Qualifizierung gezahlt werden. Notwendige Kosten für besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, ausgenommen Investitionskosten, werden im Einzelfall und einmalig gewährt. Voraussetzung zur Gewährung dieses Zuschusses ist die Einstellung eines mindestens 18jährigen, langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Empfänger von ALG II), der neben der Arbeitslosigkeit weitere Vermittlungseinschränkungen hat, wie z.B. einen fehlenden Berufsabschluss, fehlende Berufserfahrung, über 50 Jahre alt oder auch alleinerziehend ist. Für die betreffende Person ist eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ohne diese Förderung nicht zu erwarten. „Mit diesem sehr umfangreichen und langfristigen Zuschuss fördern wir die Einstellung von Menschen in Unternehmen der freien Wirtschaft, denn grundsätzlich sind alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder förderfähig. Wir wollen damit die Chancen für Menschen, die schon länger arbeitslos sind, was leider sehr viele in unserer Stadt sind und daneben noch andere Einschränkungen haben entscheidend verbessern. Deshalb meine Bitte an die Unternehmer, nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihr Unternehmen zu verstärken“, wirbt Dr. Andreas Zehr Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Leipzig. Neben der JobPerspektive hat der Gesetzgeber eine Vielzahl weiterer Geldleistungen bereitgestellt. So gibt es unter anderem - Eingliederungszuschüsse für jüngere Arbeitnehmer
- Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
- Eingliederungszuschüsse für ältere Menschen
- Qualifizierungszuschüsse.
Kompetente und umfassende Beratung zu den Fördermöglichkeiten erhalten interessierte Arbeitgeber bei dem/der persönlichen Ansprechpartner/-in des gemeinsamen Arbeitgebeservice der Agentur für Arbeit Leipzig und der Arbeitsgemeinschaften Leipzig, Leipziger Land und Delitzsch oder über die Arbeitgeberservice-Hotline unter 01801 – 66 44 66 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Mobilfunkpreise abweichend.) |
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27.01.2008 Da es immer wieder Nachfragen in Bezug auf die neuen Richtlininien zur Ausgabe des Vermittlungsgutscheines gibt, möchte ich an dieser Stelle nochmal auf die Presseinformation von der Bundesagentur für Arbeit verweisen und diese hier zitieren: Gesetzgeber verlängert Vermittlungsgutschein bis 2010 für Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen künftig bis zu 500 Euro mehr Presse Info 013/2008 vom 18.01.2008 Presseinformation Der Vermittlungsgutschein ermöglicht es Arbeitslosen, einen privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise auf Kosten des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende einzuschalten. Voraussetzung für die Auszahlung des Vermittlungsgutscheines ist u.a. die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ursprünglich waren die gesetzlichen Regelungen zum Vermittlungsgutschein bis zum 31.12.2007 befristet. Mit Wirkung vom 01. Januar 2008 wurde die Möglichkeit der Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen bis zum 31.12.2010 verlängert. Darüber hinaus treten auch inhaltliche Änderungen in Kraft. So ist künftig für die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins eine Arbeitslosigkeit von 2 Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten Voraussetzung. Bisher genügte eine Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb von drei Monaten. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen, Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen einen Vermittlungsgutschein auszustellen, der bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten um bis zu 500 Euro höher dotiert ist. Dabei wird insbesondere nach dem individuellen Unterstützungsbedarf aufgrund der Behinderung und anderer Vermittlungshemmnisse differenziert. An den Auszahlungsmodalitäten hat sich nichts geändert. Die erste Rate in Höhe von 1000 Euro wird nach sechswöchigem, die zweite Rate in Höhe von bis zu 1500 Euro nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt. |
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25.12.2007 Folgende Änderungen treten ab 01. Januar 2008 in Kaft: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende a) Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung Nachdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,2 Prozent deutlich gesenkt wurden, hat der Bundestag beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2008 nochmals um 0,9 auf 3,3 Prozent zu senken. Dies wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung werden die Lohnnebenkosten reduziert, beitragspflichtige Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden erneut - um rund sieben Milliarden Euro jährlich - entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von ca. 2.800 Euro hat jährlich ca. 150 Euro mehr im Portemonnaie. b) Perspektive 50plus geht in die zweite Phase Mit dem 1. Januar 2008 beginnt die zweite Phase des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", die sich auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken wird und für die Bundesmittel in Höhe von 275 Millionen Euro bereitgestellt werden. Gefördert werden regionale Konzepte von 62 Beschäftigungspakten, an denen rund 200 ARGEn, Optionskommunen und Agenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung beteiligt sind. Das Hauptziel der zweiten Programmphase ist die Integration möglichst vieler älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktferne der Zielgruppe. c) Neues Bundesprogramm Kommunal-Kombi startet Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) sollen zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in 79 Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden. Diese zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätze mit einer Dauer von maximal drei Jahren sollen sich an Menschen richten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen. Als Arbeitgeber sollen in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene oder der Kreisebene fungieren. d) Verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten Zum 1. Januar 2008 tritt die verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten in Kraft. Ausländische Jugendliche, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigener Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden können. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Integration junger Ausländer in Deutschland geleistet und eine Zusage der Bundesregierung aus dem Nationalen Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes, mit dem auch die Regelungen im BAföG entsprechend angepasst werden. e) Neufestlegung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II Zum 1. Januar 2008 wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung im SGB II auf Basis der Ende 2006 gesetzlich verankerten Anpassungsformel für 14 Länder auf 28,6 Prozent, für das Land Baden-Württemberg auf 32,6 Prozent sowie für das Land Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent gesenkt. f) Verlängerung der Regelung über den Vermittlungsgutschein Die Regelung über den Vermittlungsgutschein (Paragraph 412g SGB III), die bis zum 31. Dezember 2007 befristet war, wird mit folgenden zwei Änderungen bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht nicht mehr schon nach sechs Wochen, sondern erst nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können einen Vermittlungsgutschein erhalten, bei dem bei einer Integration von mindestens sechs Monaten die zweite Rate um bis zu 500 Euro höher dotiert sein kann, d. h. insgesamt bis zu 2.500 Euro. |
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02.10.2007 Kalenderblatt 01.10.1927 - Das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung tritt in Kraft Wer hätte das gedacht? Bereits am 7. Juli 1927 verabschiedet der Berliner Reichstag das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung (AVAVG) Der Gesetzentwurf wurde mit 356 gegen 47 Stimmen (bei 16 Stimmenenthaltungen) angenommen. Es ist die wichtigste sozialpolitische Reform der Weimarer Republik. Das Gesetz überträgt Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe einem einheitlichen Selbstverwaltungskörper für das ganze Reich: der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer müssen sich künftig gegen Arbeitslosigkeit versichern und erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld, das sich nach der Höhe ihres letzten Nettolohnes richtet. Die Kosten für die Versicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Die Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Versicherung. In den Verwaltungsausschüssen sind Arbeitgeber und -nehmer unter neutralen Vorsitzenden paritätisch tätig. |
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13.08.2007 Kleine Bilanz zum Forum und Vermittlungsgutschein: Mein Forum für Private Arbeitsvermittler ist nun seit einem Jahr online. In dieser Zeit ist die Mitgliederzahl konstant angewachsen und es konnte dem einen oder anderen Mitglied bei der Lösung seiner Probleme geholfen werden. Natürlich wurden auch ganz normale Beiträge aus dem Leben eines Arbeitsvermittlers geschrieben. Eine Kostbarkeit sind dabei die Ausreden von Arbeitsuchenden, warum sie teilweise eine angebotene Stelle nicht annehmen können (wollen). Ich hoffe auch weiterhin auf rege Teilnahme im Forum. Ein wichtiger Aspekt im Forum ist natürlich auch das Thema Vermittlungsgutschein. So sind wir alle froh, dass am 06. August bekannt wurde, dass der VGS auch für die nächsten 3 Jahre seine Gültigkeit behält. Mit den Modalitäten zur Ausstellung und Auszahlung dieses Scheine würden wir uns allerdings einige Sachen anders vorstellen. Dazu diskutieren wir im Forum und wollen ggf. mit unserem Ergebnis an die Öffentlichkeit treten. Näheres werde ich dazu in Kürze berichten. |
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