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Arbeitsvermittlungsgesetz wird 80 |
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Arbeitsvermittlung
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02.10.2007 Kalenderblatt 01.10.1927 - Das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung tritt in Kraft Wer hätte das gedacht? Bereits am 7. Juli 1927 verabschiedet der Berliner Reichstag das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung (AVAVG) Der Gesetzentwurf wurde mit 356 gegen 47 Stimmen (bei 16 Stimmenenthaltungen) angenommen. Es ist die wichtigste sozialpolitische Reform der Weimarer Republik. Das Gesetz überträgt Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe einem einheitlichen Selbstverwaltungskörper für das ganze Reich: der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer müssen sich künftig gegen Arbeitslosigkeit versichern und erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld, das sich nach der Höhe ihres letzten Nettolohnes richtet. Die Kosten für die Versicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Die Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Versicherung. In den Verwaltungsausschüssen sind Arbeitgeber und -nehmer unter neutralen Vorsitzenden paritätisch tätig.
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