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Donnerstag, 11. März 2010
 
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Meine News - Arbeitsvermittlung

12.03.2009 

Vielen sind die folgenden Informationen immer noch nicht bekannt.

Vermittlungsdienste und Leistungen der Agentur für Arbeit:

Und das sollten Sie wissen:

Jeder Arbeitnehmer kann die Leistungen der Agentur für Arbeit unentgeltlich in Anspruch nehmen.

 

Rechtsanspruch auf Vermittlungsgutschein

Seit dem 01.01.2009 gilt
Aus dem "Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste und Leistungen" - SGB III:

Seite 11/12

 2.2 Vermittlungsgutschein

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten*) weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind,

oder

wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt eschäftigt waren.

Sie können einen Vermittlungsgutschein in Höhe von bis zu 2.500 Euro erhalten,

wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind

und

Sie langzeitarbeitslos oder behinderter Mensch i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX sind.

Wozu dient der Gutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermittler
muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.500 Euro. Wenn Ihnen ein privater Vermittler, mit dem Sie einen Vermittlungsvertrag geschlossen haben, eine
versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein kann auch für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im EU-/EWR-Ausland ausgezahlt werden.

Hinweis:

Mit der Annahme des Vermittlungsgutscheins wird Ihre Schuld auf Vergütung der Leistung gegenüber dem privaten Arbeitsvermittler dauerhaft gestundet.

Wo bekomme ich den Gutschein?

Den Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder im Flyer Vermittlungsgutschein


Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann
Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht.

*) Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilgenommen haben.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

siehe auch Vermittlungsgutschein
 

 
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