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02.01.2007 Die wichtigsten Änderungen in 2007 im Überblick: Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer steigt ab 01. Januar von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beispielsweise für Lebensmittel bleibt hingegen stabil bei sieben Prozent. Sanktionen für Arbeitslose Ab 1. Januar werden für Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen verschärft. Von der zweiten Pflichtverletzung an sinkt dann das ALG II auf 60 Prozent für eine Dauer von drei Monaten. Bei einer weiteren Pflichtverletzung kann das ALG II für drei Monate ganz gestrichen werden. Für Bezieher unter 25 Jahren entfällt der Anspruch komplett für drei Monate. Arbeitslosenversicherung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im kommenden Jahr um 2,3 Punkte auf 4,2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden also um jeweils 1,15 Prozentpunkte entlastet. Bemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung Die Versicherungspflichtgrenze liegt künftig bei 3.975 Euro im Monat oder 47.400 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt unverändert. Sparerfreibetrag Der Sparerfreibetrag wird nahezu halbiert: Ledige können ab Januar 750 Euro, Verheiratete 1.500 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei kassieren. Der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro pro Person bleibt unverändert. Wer bereits Freistellungsaufträge erteilt hat, sollte diese überprüfen und anpassen. Versicherungssteuer Die Versicherungssteuer steigt ebenfalls von 16 auf 19 Prozent. Betroffen sind davon unter anderem die Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht und Kfz-Police sowie die Autoversicherung. Ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen. Bei Feuerversicherungen steigt der Steuersatz von elf auf 14 Prozent. Auswirkungen hat das auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Reichensteuer Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Steuern für Spitzenverdiener deutlich gesenkt – die Große Koalition führt die Reichensteuer ein. Der Spitzensteuersatz steigt demnach für alle, die mehr als 250.000 Euro pro Jahr verdienen, von 42 auf 45 Prozent. Bei Ehepaaren gilt eine halbe Million als Untergrenze. Wessen Einkommen die Grenze überschreitet, zahlt für jeden Euro, der darüber liegt, 45 Prozent Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Arbeitswege und Pendlerpauschale Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, zahlt ab Januar drauf: Berufstätige können dann erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen. Auf den Kosten für die ersten 20 Kilometer bleiben Pendler sitzen. Unterm Strich werden die wenigsten überhaupt noch von der Entfernungspauschale profitieren: Bis zum 34. Kilometer ist es günstiger, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro zu beanspruchen. Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Arbeitsweg 34 Kilometer können bei 230 Arbeitstagen und 30 Cent je Kilometer 966 Euro angerechnet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Pendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bus- und Bahnfahrer bekommen ab kommenden Jahr nur noch die Entfernungspauschale von 4.500 Euro. Wer mehr ausgibt, hat Pech gehabt. Wer vom Chef einen Zuschuss zu den Fahrkosten bekommt, zahlt künftig ebenfalls höhere Steuern: Beträgt die Entfernung zur Arbeit weniger als 21 Kilometer, müssen Betroffene volle Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ab dem 21. Kilometer bleibt der Zuschuss für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt hingegen pauschal 15 Prozent Steuern. Benzingutscheine sind bis zum Wert von 44 Euro pro Monat weiterhin steuer- und abgabenfrei. Wer einen selbstverschuldeten Unfall auf dem Weg zur Arbeit hat, kann das Finanzamt außerdem nicht mehr an den Kosten für Reparaturen beteiligen. Arbeitszimmer Wer nur zeitweise ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, hat ab kommenden Jahr das Nachsehen: Die Finanzbehörden erkennen ein Arbeitszimmer nur dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann werden wie bisher sämtliche Kosten angerechnet. In allen anderen Fällen müssen die Betreffenden selbst für die Kosten aufkommen. Vor allem Lehrer, Richter oder Personen in Teilzeitarbeit dürften von der neuen Regelung betroffen sein. Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Büromöbel sind weiter steuerlich absetzbar. Kostet ein Gegenstand weniger als 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, kann er im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Ansonsten müssen die Kosten wie bisher über die Jahre verteilt werden. Rentenbeiträge Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann jeweils 0,2 Prozentpunkte mehr ein. Elterngeld 2007 wird das Elterngeld eingeführt – allerdings nur für Nachwuchs, der nach Silvester geboren wird. Legen Vater oder Mutter eine berufliche Pause ein, zahlt der Staat zwölf Monate 67 Prozent des letzten Nettogehalts - für Erwerbslose aber mindestens 300 Euro, generell höchstens 1800 Euro. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben unberücksichtigt. Für Geringverdiener mit einem Netto unter 1.000 Euro wird ein Bonus draufgelegt: Für je zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, bekommt der Betreffende 0,1 Prozentpunkte mehr Elterngeld. Ein Rechenbeispiel: Eine Frau verdiente vor der Geburt 500 Euro netto. Statt 67 Prozent bekommt sie 25 Prozentpunkte oder insgesamt 92 Prozent des letzen Nettogehalts als Elterngeld. Kindergeld Die Altersgrenze , bis zu der für in Ausbildung befindliche oder studierende Kinder noch Kindergeld gezahlt wird, sinkt von 27 auf 25 Jahre. Bis zu 3.696 Euro jährlich gehen den Eltern damit pro Kind verloren. Außerdem erlischt der Anspruch auf Ausbildungsfreibetrag oder auf einen höheren Zuschuss zur Riester-Rente ab dem 26. Lebensjahr. Ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben. Tipp: Wer Kindergeld verliert, kann womöglich Unterhalt an den Nachwuchs von der Steuer absetzen. Tanken Ab kommendem Jahr müssen Diesel und Benzin Biokraftstoffe beigemischt werden. Da gleichzeitig die Steuerbegünstigungen für Ökosprit entfällt, verteuert sich das Tanken um etwa fünf Cent je Liter. Hinzu kommt die Belastung durch die höhere Mehrwertsteuer, die mit weiteren drei Cent zu Buche schlägt. |