Private Arbeitsvermittlung Leipzig - Inhaber Monika Linsz - Spezialisiert auf die Bereiche Bau und Gastronomie in Leipzig Sachsen Bundesweit
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Dienstag, 9. Februar 2010
 
Wir fordern - Vermittlungsgutschein für jeden gemeldeten Arbeitslosen ab 1.Tag der Arbeitslosigkeit

 

Private Arbeitsvermittlung Leipzig - Inhaber Monika Linsz

 

Zur Einleitung ein paar kurze Informationen über die Private Arbeitsvermittlung Leipzig, deren Inhaber ich bin:

Monika Linsz im Büro Mein Name ist Monika Linsz.
Geboren und aufgewachsen bin ich in Steinach (Thueringen). Ich bin von Beruf gelernter Tischler. Nach der Wende ging die Firma pleite und mein Arbeitgeber hat mir kurzerhand gekündigt.

Im Februar 2002 bin ich nach Leipzig gezogen und habe mir dort eine neue Existenz aufgebaut.
Ich absolvierte ein Praktikum bei einer bereits ansässigen Arbeitsvermittlung. Dort erwarb ich alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um selbst als Arbeitsvermittler in Leipzig tätig zu werden.
Seit Juni 2003 läuft nun schon mein Gewerbe als Private Arbeitsvermittlung in Leipzig und ich konnte mehreren Arbeitsuchenden zu einem Job verhelfen. Dies ist übrigens nicht so einfach, wie manch einer denken mag.

Die Arbeitslosenzahlen hier in Leipzig sollten eigentlich dafür sorgen, dass mein Telefon nie still steht:
Laut Arbeitslosenstatistik der BA liegt die Arbeitslosenquote in Leipzig und Umgebung bei ca. 14,7 % (Stand: November 2007) . Damit liegt Leipzig noch leicht über dem Durchschnitt von Sachsen, der mit  13,1 % beziffert wird. Damit sind in unserer Region erstmals weniger als 60.000 Menschen als arbeitslos erfasst.

Arbeitslosenstatistik

Update vom 30.10.2009: Die Arbeitslosenquoten im Oktober 2009

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Stand 29.10.2009)
Arbeitslosenquote für Deutschland:   7,7 % Vormonat:   7,8 % - Vorjahr:   7,2 %
Arbeitslosenquote für Ost-Deutschland: 11,8 % Vormonat: 11,8 % - Vorjahr: 11,8 %
Arbeitslosenquote für Sachsen: 11,6 % Vormonat: 12,1 % - Vorjahr: 11,5 %
Arbeitslosenquote für AA Leipzig: 13,2 % = 52.246 Arbeitslose          
Vormonat: 13,8 % - Vorjahr: 13,8 %

Deshalb gibt es da noch viel zu tun. Nicht nur für mich.
Umso mehr freue ich mich, wenn mal wieder eine Vermittlung erfolgreich war und sich der Vermittelte noch später an mich erinnert. So wie auch eine junge Frau, die ich als Küchenhilfe an einen Landgasthof  in Bayern vermittelte.
Mittlerweile hat sie sich dort sehr gut eingelebt und wohnt sogar dort.

An dieser Stelle möchte ich auch einmal meine ganz persönliche Meinung zur Arbeitsmarktsituation äussern:

Wer wirklich Arbeit sucht und sich selbst bemüht - der findet Arbeit !

Davon lasse ich mich nicht abbringen. Sicherlich klappt es dabei nicht unbedingt mit dem Traumjob, aber das soll auch nicht das primäre Ziel sein

Ich habe mich zwar vor allem auf die Bereiche Bau und Gastronomie spezialisert. Aber auch Stellen in anderen Berufszweigen kann ich vermitteln. Die Stellen gibt es hier in Leipzig, Sachsen und bundesweit, je nach Angebot.

Da ich als Private Arbeitsvermittlung tätig bin, finden Sie hier vor allem meine aktuellen Stellenangebote .

Ausserdem können Sie einige allgemeine Tipps für Arbeitsuchende nachlesen.
Sie können zu jeglichen Fragen gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben wollen, informieren Sie sich vor einer Kontaktaufnahme schon über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)! 

- Für Arbeitnehmer steht  das Formular  "Onlinebewerbung" zur Verfügung.
- Für Arbeitgeber dagegen das Formular "Onlineauftrag".

Weitere Informationen finden Sie im Impressum

Zum Thema Hartz IV habe ich einige Informationen zusammengetragen. 


Mein Service für Arbeitgeber - Ich biete:
  • eine genaue Analyse Ihres Personalbedarfs
  • gezielte und innovative Personalrecherche
  • professionelle Bewerberauswahl
  • Bewerbermanagement von der Stellenvermarktung bis zum Vorstellungsgespräch
  • spezielle Trainings und Seminare zur Mitarbeitermotivation
 
 
 
 
 
 
Mein Service für Arbeitnehmer - Ich biete:
  • kostenfreie Arbeitsvermittlung in eine sozialversicherte Anstellung
  • interessante und geprüfte Stellenangebote
  • qualifizierte Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungstraining und -beratung
 
Neue Regelungen im Jahr 2010

30.12.2009

Gleich zu Beginn des neuen Jahres treten wieder eine Reihe von Veränderungen in Kraft:

Ab Januar steigt das Kindergeld, außerdem greifen Steuererleichterungen.
Die Regeln beim Vererben wurden erneut geändert.
Und noch mehr Kommunen sperren ihre Innenstädte für alte Dieselautos.

Hier einige Änderungen im Details:

Kurzarbeit
Unternehmen können angesichts der Wirtschaftskrise ab Januar nocheinmal für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Die Regelung gilt für das Jahr 2010. Bislang konnten Unternehmen wegen der Krise für jeweils 24 Monate Kurzarbeit beantragen.

Krankenversicherung
Gesetzlich und private Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife vollständig von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.

Pflegeversicherung
Bezieher von Pflegegeld bekommen ab Januar monatlich zehn Euro mehr. Dies gilt für alle drei Pflegestufen.

Kindergeld
Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind auf je 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind bekommen Eltern künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7008 Euro.

Riester-Rente
Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.

Rürup-Rente
Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.

Steuerfreibetrag
Für Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8004 Euro. Für Ehepaare gilt der Betrag von 16.008 Euro.

Erben
Die Reform der Erbschaftssteuer bringt auch Privaterben Neuerungen. Geschwister, Neffen und Nichten müssen bei Erbschaften bis 75.000 Euro künftig 15 statt 30 Prozent Steuern zahlen, bei Erbschaften bis 13 Millionen Euro 35 Prozent statt bisher 50 Prozent. Die Pflege von Angehörigen wird künftig stärker berücksichtigt. Angehörige können in Zukunft aber etwa nach Straftaten auch vom Erbe ausgeschlossen werden.

Mehrwertsteuer
Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt ab Januar nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent. Fraglich bleibt jedoch, ob die Herbergsbetriebe die Ersparnis an ihre Kunden weitergeben werden.

Entgeltnachweis
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar die Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.

Bankberatung
Zum Schutz vor Falschberatungen ihrer Kunden müssen Banken ab Januar Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und diese vor Vertragsabschluss vorlegen.

Umweltzonen
Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.

Auto-Untersuchungen
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt. Als Nachweis gilt künftig nur noch die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.

 
Koalitionsvertrag zum Thema Arbeitsmarkt

25.10.2009

Union und FDP haben am Samstag den Entwurf für den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt

Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten - Mit dieser Überschrift widmet sich der Koalitionsvertrag von Union und FDP dem Thema Arbeitsmarkt

Im Details beinhaltet der Vertrag folgenden Inhalt:

Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum - kombiniert mit einem wirksamen Controlling - zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern.
Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung

 
Neue Regelungen ab Juli 2009

 08.07.2009

Zum 1. Juli 2009 traten in Deutschland schon wieder viele neue Regelungen in Kraft.
Vor allem Rentner und Arbeitslose können sich diesmal freuen: Für sie gibt es mehr Geld.
Aber auch für Verbraucher ändert sich zum 1. Juli Einiges.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen

Rente:
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten sogar um 3,38 Prozent. Das ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren.

Hartz IV:
Auch die Hartz-IV-Leistungen werden angehoben. So steigt der Regelsatz von 351 auf 359 Euro im Monat. Entsprechend profitieren auch Bezieher von Grundsicherung im Alter beziehungsweise Sozialhilfe.

Kurzarbeitergeld:
Ab dem 1. Juli zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem 7. Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter.

Krankenversicherung:
Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht.

Hausarztmodell:
Alle gesetzlichen Kassen müssen ab 1. Juli ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, etwa den Erlass der Praxisgebühr.

KFZ-Steuer:
Die Kfz-Steuer richtet sich ab dem 1. Juli nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos, also dem Spritverbrauch. Die neue Berechnung gilt nur für Autos, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden.

Handy-Auslandstarife:
Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken zum 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf ab dann nicht mehr als 22,6 Cent kosten. Auch Internetsurfen im Ausland wird billiger.

Meister-BAföG:
Auch vom so genannten Meister- BAföG sollen künftig mehr Menschen profitieren können. Die staatliche Förderung unterstützt den Ausbau beruflicher Qualifizierung und soll den Fachkräftenachwuchs fördern. Ab dem ersten Juli sollen auch Altenpflegekräfte und ErzieherInnen gefördert werden. Zudem sind höhere Leistungen für Fortbildungen vorgesehen. Wer bereits eine Aufstiegsförderung bekommen hat, der kann, anders als bislang, erneut das Meister- BAföG beantragen.
Handy-Notrufe
Wer mit dem Handy ab dem 1. Juli Polizei oder Feuerwehr ruft, muss eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne solche Karte möglich, es kam jedoch häufig zu Missbrauch.

Energieausweis:
Ab dem 1. Juli müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.

Schuldenbremse:
Nach der neuen Schuldenregel, die im Grundgesetz verankert wird, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz hätten nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen sei. Der Bund erfülle die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränke. Die Länder dürften von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen seien zulässig beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssten die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.

 
Dienste und Leistungen der Agentur fuer Arbeit

12.03.2009 

Vielen sind die folgenden Informationen immer noch nicht bekannt.

Vermittlungsdienste und Leistungen der Agentur für Arbeit:

Und das sollten Sie wissen:

Jeder Arbeitnehmer kann die Leistungen der Agentur für Arbeit unentgeltlich in Anspruch nehmen.

 

Rechtsanspruch auf Vermittlungsgutschein

Seit dem 01.01.2009 gilt
Aus dem "Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste und Leistungen" - SGB III:

Seite 11/12

 2.2 Vermittlungsgutschein

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten*) weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind,

oder

wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt eschäftigt waren.

Sie können einen Vermittlungsgutschein in Höhe von bis zu 2.500 Euro erhalten,

wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind

und

Sie langzeitarbeitslos oder behinderter Mensch i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX sind.

Wozu dient der Gutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermittler
muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.500 Euro. Wenn Ihnen ein privater Vermittler, mit dem Sie einen Vermittlungsvertrag geschlossen haben, eine
versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein kann auch für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im EU-/EWR-Ausland ausgezahlt werden.

Hinweis:

Mit der Annahme des Vermittlungsgutscheins wird Ihre Schuld auf Vergütung der Leistung gegenüber dem privaten Arbeitsvermittler dauerhaft gestundet.

Wo bekomme ich den Gutschein?

Den Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder im Flyer Vermittlungsgutschein


Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann
Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht.

*) Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilgenommen haben.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

siehe auch Vermittlungsgutschein
 

 
Neue Regelungen im Jahr 2009

05.01.2009

Auch im Jahr 2009 gibt es wieder eine Reihe von Änderungen.
Einige der Wichtigsten, möchte ich an dieser Stelle benennen:


Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Mitte 2010 steigt er auf 3,0 Prozent.

Gesetzliche Krankenversicherung

Am 1. Januar startet der Gesundheitsfonds: Die Kassenbeiträge werden zentral verwaltet und über einen komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt. Dabei wird über den reformierten Risikostrukturausgleich ein Ausgleich geschaffen für die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb. Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, erhalten mehr Geld als Kassen, die vor allem junge und gesunde Mitglieder haben. In den Fonds fließen neben den Beiträgen 2009 auch vier Milliarden Euro aus Steuermitteln.
Alle gesetzlich Versicherten zahlen einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für neun von zehn ist das mehr als 2008. Der durchschnittliche Beitragssatz betrug Ende 2008 14,9 Prozent. Außerdem kann jede einzelne Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern.

Update (16.01.2009): Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde beschlossen:

Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent abgesenkt werden. In Kraft treten solle der neue Beitragssatz nach Angaben des GKV-Dachverbandes ab Juli 2009. Zur Finanzierung dieser Beitragssenkung sollen Steuerzuschüsse des Bundes in Milliardenhöhe in den Gesundheitsfonds fließen.

Pendlerpauschale

Ab diesem Jahr können Berufspendler für ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.

Kindergeld und -freibeträge

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf je 3864 Euro – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind das dann zusammen 6024 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 5400 Euro pro Monat in West- und auf 4550 Euro im Monat in Ostdeutschland.
Für die Kranken- und Rentenversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 3675 Euro pro Monat. Das über der Bemessungsgrenze liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich privat versichern.

Kfz-Steuer

Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit,
wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird.
Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen.
Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten.

Wohngeld

Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten, die stark gestiegen sind.
Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.

Kurzarbeitergeld

Der maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld sollen vom 1. Januar an aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

Ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmer sollen leichter auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Unter anderem werden für Akademiker aus den neuen EU-Staaten Regulierungen abgeschafft, nach denen bisher inländische Bewerber bevorzugt werden mussten. Akademiker aus Drittstaaten dürfen beschäftigt werden, sofern für die Stelle kein Deutscher in Frage kommt. Das galt bisher nur für die IT-Branche. Die Einkommensgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis von Hochqualifizierten soll ab 2009 von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt werden. Die Mindestinvestitionssumme für ausländische Existenzgründer soll bei 250.000 Euro liegen.

Steuerhinterziehung

Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung.

 

Bitte informieren Sie sich ausserdem über Änderungen zu den Themen:

Erbschaftsteuer, Abgeltungsteuer, Rentenbesteuerung, Abschreibungen, Private Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Wohnungsbauprämie, Bußgelder im Verkehr, Lkw-Maut, Biosprit, Wärme/Heizung,
Energieausweis, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Jugendschutz, Elternzeit, Ehe, Extremismus

 
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